Grundstück kaufen: Worauf Sie bei Baurecht, Erschließung und Kosten achten
Ob ein Grundstück sein Geld wert ist, entscheidet sich vor dem Notartermin: bei der Frage, was darauf gebaut werden darf, wie es erschlossen ist und welche Rechte oder Lasten daran hängen. Dieser Beitrag ordnet die Prüfpunkte, nennt die zuständigen Stellen in Bayern und verweist auf die Beiträge zu Bodenrichtwert und Grunderwerbsteuer. Er ersetzt keine Beratung durch Notar oder Rechtsanwalt.
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Darf ich dort bauen? Bebauungsplan und Baurecht
Wofür ein Grundstück genutzt werden darf, bestimmt das Planungsrecht. Liegt es im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, richtet sich das Vorhaben nach dessen Festsetzungen (§ 30 BauGB). Ohne Bebauungsplan innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils muss sich ein Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen, und die Erschließung muss gesichert sein (§ 34 Abs. 1 BauGB).
Im Außenbereich ist das Bauen stark eingeschränkt: Nur die in § 35 Abs. 1 BauGB genannten Vorhaben sind zulässig, sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden (§ 35 Abs. 2 BauGB). Ein Grundstück im Außenbereich ist deshalb in der Regel kein Bauland, auch wenn daneben gebaut wurde.
Die Bebauungspläne führt die Gemeinde. Für das Stadtgebiet Straubing nennt die Stadt auf ihrer Seite zur Bauleitplanung eine Übersicht der Bebauungspläne; zuständig ist das Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung. Liegt das Grundstück in einer anderen Gemeinde, fragen Sie dort nach.
Bauvoranfrage: Klarheit vor dem Kauf
Ist offen, ob Ihr Wunschhaus genehmigt würde, können Sie vor dem Bauantrag einen Vorbescheid zu einzelnen Fragen beantragen (Art. 71 BayBO). Er gilt vier Jahre, sofern nichts anderes bestimmt ist, und kann auf Antrag verlängert werden. Ob und wie der Kaufvertrag an eine solche Auskunft geknüpft werden kann, klären Sie mit dem Notar.
Erschließung: Straße, Wasser, Abwasser und Beiträge
Ein Baugrundstück muss nach der Bayerischen Bauordnung für die Bebauung geeignet sein und in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche liegen (Art. 4 Abs. 1 BayBO). Im Außenbereich genügt eine rechtlich gesicherte Zufahrt zu einem befahrbaren öffentlichen Weg (Art. 4 Abs. 3 BayBO). Fragen Sie bei der Gemeinde nach, ob die Straße endgültig hergestellt ist und welche Anschlüsse vorhanden sind.
Für erstmals hergestellte Erschließungsanlagen wie öffentliche Straßen erheben bayerische Gemeinden einen Erschließungsbeitrag (Art. 5a KAG in Verbindung mit §§ 127 ff. BauGB). Beitragspflichtig ist, wer bei Bekanntgabe des Bescheids Eigentümer ist (Art. 5a Abs. 2 KAG, § 134 Abs. 1 BauGB). Wer das ist, hängt vom Zeitpunkt ab; regeln Sie im Kaufvertrag, wer Beiträge für bereits ausgeführte Maßnahmen trägt.
In Bayern werden für die Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen keine Beiträge erhoben (Art. 5 Abs. 1 Satz 3 KAG); die Straßenausbaubeiträge wurden zum 1. Januar 2018 abgeschafft. Beiträge für leitungsgebundene Einrichtungen wie Wasser und Abwasser regelt die Gemeinde in ihrer Satzung.
Bodenrichtwert und Kaufpreis einordnen
Der Bodenrichtwert gibt eine Orientierung für den Wert des unbebauten Bodens je Quadratmeter in der jeweiligen Zone. Sie finden ihn kostenfrei im BayernAtlas unter bodenrichtwerte.bayern.de. Für die Preisfindung hat er Richtwert-Charakter: Lage im Detail, Zuschnitt, Bodenbeschaffenheit und Bebaubarkeit verschieben den Preis.
Wie Sie den Wert nachschlagen und warum er nicht der Preis ist, zeigt der Beitrag zum Bodenrichtwert in Straubing. Weicht der geforderte Preis deutlich vom Richtwert ab, sollten Sie den Grund erfragen.
Altlasten, Hochwasser und Baugrund
Das Altlastenkataster führt die Kreisverwaltungsbehörde, also das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt. Auskunft erhalten zunächst der Eigentümer oder von ihm Bevollmächtigte; als Interessent lassen Sie sich deshalb vom Verkäufer bevollmächtigen. Einfache Auskünfte sind nach dem Bayerischen Umweltinformationsgesetz gebührenfrei.
Hinweise auf Hochwassergefahren bietet der UmweltAtlas Bayern im Themenbereich Naturgefahren. Ob der Baugrund tragfähig ist, sagt Ihnen weder Kataster noch Karte; dazu dient eine Baugrunduntersuchung durch Fachleute, die Sie vor dem Kauf einplanen können.
Grundbuch, Wegerechte und Vorkaufsrecht
Lassen Sie sich einen aktuellen Grundbuchauszug zeigen. In Abteilung II stehen Belastungen wie Wegerechte, Leitungsrechte oder ein Wohnrecht, in Abteilung III Grundpfandrechte. Wie Sie den Auszug lesen, erklärt der Beitrag zum Grundbuch. Ein Baulastenverzeichnis wie in anderen Bundesländern kennt die Bayerische Bauordnung nicht.
Je nach Lage kann der Gemeinde ein Vorkaufsrecht zustehen (§ 24 BauGB). Das Grundbuchamt trägt den Käufer nur ein, wenn nachgewiesen ist, dass ein Vorkaufsrecht nicht besteht oder nicht ausgeübt wird (§ 28 Abs. 1 BauGB); die Gemeinde stellt darüber auf Antrag ein Zeugnis aus.
Kosten neben dem Kaufpreis
In Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 Prozent des Kaufpreises, bei 100.000 Euro also 3.500 Euro. Wie sie berechnet wird und wann sie fällig ist, steht im Beitrag zur Grunderwerbsteuer in Bayern. Hinzu kommen Notar- und Grundbuchkosten sowie gegebenenfalls Kosten für Vermessung, Baugrunduntersuchung und Anschlüsse.
Prüfliste vor dem Notartermin
Diese Punkte sollten Sie vor der Unterschrift abgehakt haben:
- Bebauungsplan oder Zulässigkeit nach § 34 BauGB bei der Gemeinde erfragt, Bauvoranfrage erwogen
- Erschließung und offene Beiträge geklärt, Verteilung im Vertrag besprochen
- Bodenrichtwert nachgeschlagen, Kaufpreis eingeordnet
- Auskunft zu Altlasten und Hinweise zu Hochwasser eingeholt
- Grundbuchauszug gelesen, Rechte Dritter bekannt
- Gesamtkosten inklusive Steuer und Nebenkosten gerechnet
Fachlich verantwortet von CELT Immobilien GmbH
Straubinger Maklerbüro seit 2010, seit 2015 auch als Bauträger tätig.
Unser TeamKurz beantwortet
Wie finde ich heraus, ob ein Grundstück Bauland ist?
Fragen Sie bei der Gemeinde nach dem Bebauungsplan oder prüfen Sie, ob das Grundstück in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil liegt (§ 30, § 34 BauGB). Im Außenbereich gelten strenge Grenzen (§ 35 BauGB).
Was ist ein Vorbescheid?
Eine Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde zu einzelnen Fragen eines Bauvorhabens, die Sie vor dem Bauantrag beantragen können. Er gilt vier Jahre (Art. 71 BayBO).
Wo finde ich den Bodenrichtwert für Bayern?
Kostenfrei im BayernAtlas unter bodenrichtwerte.bayern.de. Eine schriftliche Auskunft stellt der Gutachterausschuss gegen Gebühr aus.
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Bayern?
3,5 Prozent des Kaufpreises. Bei 100.000 Euro Kaufpreis sind das 3.500 Euro.
Muss ich für eine Straße Straßenausbaubeiträge zahlen?
Für die Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen werden in Bayern keine Beiträge erhoben (Art. 5 Abs. 1 Satz 3 KAG). Ein Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung kann anfallen (Art. 5a KAG).
Wie sieht es bei Ihnen konkret aus?
Ein Ratgeber kann allgemein bleiben, Ihre Immobilie ist es nicht. Ein Gespräch klärt meistens mehr als drei Artikel.