Eigentumswohnung Straubing
Außergewöhnliches Penthouse mit Dachgarten über den Dächern von Straubing
744.855 €
- Wohnfläche
- 107 m²
- Zimmer
- 3
- Baujahr
- 2027
Der Wert eines Grundstücks hängt an Baurecht und Erschließung. Wir klären beides vor der Vermarktung und begleiten Sie bis zum Notartermin.
Bei einem unbebauten Grundstück gibt es kein Haus, das den Preis erklärt. Der Wert ergibt sich aus Lage, Baurecht und der Frage, ob das Grundstück erschlossen und bebaubar ist. Zwei Grundstücke derselben Größe können deshalb sehr unterschiedlich bewertet werden: je nachdem, ob ein Bebauungsplan Wohnbebauung erlaubt oder ob die Fläche im Außenbereich liegt, wo nur bestimmte Vorhaben zulässig sind.
Das Baurecht entscheidet auch darüber, wer als Käufer in Frage kommt. Wie Ihr Grundstück rechtlich einzuordnen ist, klären Sie am besten, bevor Sie einen Preis nennen. Den allgemeinen Ablauf eines Verkaufs beschreiben wir auf der Seite zum Immobilienverkauf in Straubing; hier geht es um das, was bei Grundstücken hinzukommt.
Eine erste Orientierung gibt der Bodenrichtwert. Er ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden in Euro je Quadratmeter, aus der Kaufpreissammlung abgeleitet und für Zonen mit weitgehend gleicher Nutzung ermittelt (§ 196 BauGB). In Bayern werden die Werte alle zwei Jahre festgestellt; aktuelle Stichtage sind der 1. Januar 2024 und der 1. Januar 2026.
Die Werte lassen sich im BayernAtlas unter bodenrichtwerte.bayern.de kostenfrei auf der Karte ansehen. Eine amtliche schriftliche Auskunft erteilt der zuständige Gutachterausschuss gegen Gebühr, auch über BORIS-Bayern.
Der Bodenrichtwert ist kein Kaufpreis für Ihr Grundstück. Er gilt für ein typisches Richtwertgrundstück der Zone; Größe, Zuschnitt und Erschließung Ihres Grundstücks können Zu- oder Abschläge erfordern. Als Ausgangspunkt taugt er, als Ergebnis nicht.
Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans richtet sich die Bebaubarkeit nach seinen Festsetzungen zu Art und Maß der Nutzung und zu den überbaubaren Flächen (§ 30 BauGB). Den Plan erhalten Sie bei der Stadt oder Gemeinde, in der das Grundstück liegt.
Ohne Bebauungsplan kommt es darauf an, ob das Grundstück im bebauten Ortsteil liegt (§ 34 BauGB: Ein Vorhaben muss sich in die Umgebung einfügen, die Erschließung muss gesichert sein) oder im Außenbereich, wo nur bestimmte Vorhaben zulässig sind (§ 35 BauGB). Das beeinflusst den Wert erheblich.
Die Wertermittlung unterscheidet ausdrücklich zwischen Rohbauland, dessen Erschließung noch nicht gesichert ist, und baureifem Land (§ 3 ImmoWertV). Ob Erschließungsbeiträge bereits bezahlt sind, erfahren Sie bei der Gemeinde; Käufer fragen danach.
Wege- und Leitungsrechte oder Grunddienstbarkeiten stehen im Grundbuch in Abteilung II. Bayern führt, anders als die meisten Bundesländer, kein Baulastenverzeichnis; vergleichbare Verpflichtungen werden hier über Dienstbarkeiten im Grundbuch gesichert.
In bestimmten Gebieten steht der Gemeinde beim Verkauf unbebauter Grundstücke ein Vorkaufsrecht zu, etwa in Bebauungsplangebieten mit Flächen für öffentliche Zwecke oder in Gebieten des vorbeugenden Hochwasserschutzes (§ 24 BauGB). Ob eines besteht, lässt sich bei der Gemeinde erfragen.
Dann muss die Teilfläche vermessen und als eigenes Grundstück im Grundbuch geführt werden. Planen Sie dafür Zeit ein. Ob ein großes Grundstück teilbar und bebaubar ist, prüfen wir im Rahmen der Bewertung mit.
Wir ordnen den Wert auf Basis von Vergleichspreisen aus der Kaufpreissammlung ein und legen den Bodenrichtwert daneben. Bei Grundstücken zählen Lage, Baurecht, Erschließung und Zuschnitt. Das Ergebnis ist eine Markteinschätzung, kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB; brauchen Sie ein Gutachten für Gericht, Finanzamt oder Bank, sagen wir es Ihnen und verweisen Sie an einen Sachverständigen.
Auf einem Handyfoto sieht ein unbebautes Grundstück aus wie eine Wiese. Foto- und Drohnenaufnahmen aus eigener Produktion zeigen dagegen Lage, Zuschnitt und Umgebung, also das, was sich auf einem Grundstück vor allem von oben erkennen lässt.
Rechtliche und amtliche Angaben nach Baugesetzbuch (BauGB), Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), Einkommensteuergesetz (EStG), BayernPortal und BayernAtlas, abgerufen am 15.10.2026. Der Bodenrichtwert ist eine Orientierung, kein Kaufpreis. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Wir sichten Grundbuchauszug, Flurkarte und Lageplan und geben Ihnen eine erste Einordnung, was für Ihr Grundstück realistisch ist.
Bebauungsplan, Erschließungsstand und eingetragene Rechte klären wir vor der Vermarktung, damit es beim Käufer keine Überraschungen gibt.
Vergleichspreise und Bodenrichtwert ergeben die Grundlage für den Preis, mit dem wir in den Verkauf gehen.
Foto- und Drohnenaufnahmen aus eigener Produktion zeigen Lage und Zuschnitt.
Wir klären vorab, ob die Finanzierung steht, und begleiten Sie bis zur Beurkundung beim Notar.
Erschlossenes Land mit Baurecht. Hier zählt, was gebaut werden darf; Bebauungsplan und Erschließungsstand prüfen wir mit.
Eine Lücke im bebauten Ortsteil oder ein abtrennbarer Teil eines größeren Grundstücks. Bebaubarkeit, Zuschnitt und Teilbarkeit entscheiden über den Verkauf.
Auch bei gewerblich genutzten Flächen schauen wir auf Erschließung und Nutzungsmöglichkeiten, bevor ein Preis genannt wird.
Eigentumswohnung Straubing
744.855 €
Eigentumswohnung Straubing
744.855 €
Eigentumswohnung Straubing
714.081 €
Im BayernAtlas (bodenrichtwerte.bayern.de) können Sie die Werte kostenfrei auf der Karte ansehen. Aktuelle Stichtage sind der 1. Januar 2024 und der 1. Januar 2026; welcher Stand für Ihre Zone schon eingestellt ist, zeigt das Portal. Eine amtliche schriftliche Auskunft erteilt der zuständige Gutachterausschuss gegen Gebühr.
Nein. Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für ein typisches Grundstück der Zone. Größe, Zuschnitt, Erschließung und Baurecht Ihres Grundstücks können davon abweichen. Wir legen ihn bei der Bewertung neben Vergleichspreise aus der Kaufpreissammlung.
Üblich sind Grundbuchauszug, Flurkarte und Lageplan, Angaben zum Bebauungsplan oder zur Bebaubarkeit sowie Nachweise zur Erschließung und zu bezahlten Erschließungsbeiträgen. Dazu kommen Angaben zu eingetragenen Rechten wie Wegerechten. Fehlende Unterlagen besorgen wir mit Ihnen.
Oft ja. Es hängt vom Bebauungsplan und von der Erschließung ab. Die Teilfläche muss vermessen und als eigenes Grundstück im Grundbuch geführt werden. Wir prüfen die Teilbarkeit im Rahmen der Bewertung mit.
In bestimmten Gebieten ja, etwa in Bebauungsplangebieten mit Flächen für öffentliche Zwecke oder in Gebieten des vorbeugenden Hochwasserschutzes (§ 24 BauGB). Ob es für Ihr Grundstück in Betracht kommt, lässt sich bei der Gemeinde erfragen.
Das hängt unter anderem davon ab, wie lange zwischen Kauf und Verkauf Zeit liegt: Bei Grundstücken gilt grundsätzlich eine Frist von zehn Jahren (§ 23 EStG). Die Einordnung im Einzelfall übernimmt ein Steuerberater.
Unterlagenbeschaffung, Foto- und Videoproduktion sowie Käuferprüfung sind in unserer Leistung enthalten und werden nicht gesondert abgerechnet. Die Kosten nennen wir Ihnen im Erstgespräch, bevor etwas vereinbart wird.
Ein Gespräch kostet nichts und klärt meistens mehr als drei E-Mails. Antwort innerhalb von zwei Werktagen.
Geiselhöringer Str. 255, 94315 Straubing