Zum Inhalt springen
Recht

Energieausweis: Bedarf oder Verbrauch, Pflichtangaben, Bußgelder

Für Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes ist ein Energieausweis zu beschaffen. Liegt er bei der Inserierung bereits vor, müssen seine Pflichtangaben in der Anzeige stehen. Welche Ausweisart Sie brauchen, hängt unter anderem von Gebäudeart und Baujahr ab.

Lesezeit
6 Minuten
Aktualisiert

Wann Sie ihn brauchen und wann Sie ihn zeigen müssen

Pflicht ist der Energieausweis bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing (§ 80 GEG). Für die reine Selbstnutzung braucht ihn niemand.

Er muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden – also ohne dass jemand danach fragt. Kommt es zum Abschluss, ist er dem Käufer oder Mieter spätestens bei Vertragsschluss zu übergeben, im Original oder in Kopie.

Ausgenommen sind unter anderem Baudenkmäler und kleine Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche.

Ein Ausweis gilt zehn Jahre ab Ausstellungsdatum. Danach ist er wertlos, auch wenn sich am Gebäude nichts geändert hat.

Bedarf oder Verbrauch – Sie haben nicht immer die Wahl

Der Verbrauchsausweis wertet die tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre aus, witterungsbereinigt. Er ist günstiger, hängt aber am Verhalten der bisherigen Bewohner: Ein sparsamer Zweipersonenhaushalt und eine vierköpfige Familie erzeugen im selben Haus sehr unterschiedliche Werte.

Der Bedarfsausweis rechnet den Energiebedarf aus Bausubstanz und Anlagentechnik. Er ist aufwendiger, weil das Gebäude aufgenommen werden muss, dafür nutzerunabhängig und für Kaufinteressenten aussagekräftiger.

Vorgeschrieben ist der Bedarfsausweis für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die seither nicht mindestens auf den Wärmeschutzstandard von 1977 gebracht wurden (§ 80 GEG). Für Neubauten ist er ohnehin zwingend. Bei allen übrigen Gebäuden dürfen Sie wählen.

Pflichtangaben in jeder Anzeige

Sobald ein Energieausweis vorliegt, gehören seine Kernwerte in jede kommerzielle Immobilienanzeige – Portal, Zeitung oder Aushang (§ 87 GEG):

  • Art des Ausweises: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
  • Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch
  • Wesentlicher Energieträger der Heizung
  • Baujahr des Gebäudes
  • Energieeffizienzklasse (A+ bis H)

Was bei Verstößen passiert

Fehlende oder falsche Pflichtangaben sind eine Ordnungswidrigkeit. Der Bußgeldrahmen reicht bis zu 10.000 Euro (§ 108 GEG). Betroffen sind Verkäufer und Vermieter ebenso wie beauftragte Makler.

In der Praxis fällt vor allem eines auf: unvollständige Angaben im Inserat. Wer inseriert, bevor der Ausweis vorliegt, geht das Risiko unnötig ein – die Ausstellung eines Verbrauchsausweises dauert bei vollständigen Unterlagen meist nur wenige Tage.

Der Energieausweis ist eine Informationspflicht, keine zugesicherte Eigenschaft des Gebäudes. Trotzdem gilt: Die Angaben im Exposé müssen mit dem Ausweis übereinstimmen. Abweichungen führen zu Rückfragen der finanzierenden Bank und zu unnötigem Misstrauen.

Wer ihn ausstellen darf und was Sie liefern müssen

Ausstellen dürfen nur die in § 88 GEG genannten Berechtigten, etwa Personen mit einschlägigem Studien- oder Handwerksabschluss und entsprechender Fortbildung. Reine Onlineformulare ohne Prüfung der Daten sind ein Risiko: Für die Richtigkeit der Angaben, die Sie liefern, stehen Sie gerade.

Für den Verbrauchsausweis brauchen Sie Heizkostenabrechnungen oder Verbrauchsbelege über 36 zusammenhängende Monate. Für den Bedarfsausweis sind Baupläne sowie Angaben zu Wandaufbau, Fenstern, Dämmung, Heizungstechnik und durchgeführten Modernisierungen nötig.

Fachlich verantwortet von CELT Immobilien GmbH

Straubinger Maklerbüro seit 2010, seit 2015 auch als Bauträger tätig.

Unser Team
Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Brauche ich einen Bedarfs- oder einen Verbrauchsausweis?

Meist besteht Wahlfreiheit. Pflicht ist der Bedarfsausweis bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 liegt und die nicht entsprechend nachgerüstet wurden.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Zehn Jahre ab Ausstellung. Danach ist ein neuer nötig, sobald Sie verkaufen oder vermieten wollen.

Was passiert, wenn der Energieausweis fehlt?

Fehlende oder falsche Pflichtangaben sind eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeldrahmen bis zu 10.000 Euro (§ 108 GEG). Das gilt für Verkäufer, Vermieter und Makler.

Ihre Immobilie

Wie sieht es bei Ihnen konkret aus?

Ein Ratgeber kann allgemein bleiben, Ihre Immobilie ist es nicht. Ein Gespräch klärt meistens mehr als drei Artikel.